Juni 2007


  1. Unternehmensteuerreform 2008
Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 zugestimmt. Im Juli 2007 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.

Im Vordergrund der Reform steht die Senkung der Unternehmens-Steuersätze auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau. Die Höhe der Besteuerung ist relevant für alle aktiven Unternehmer oder für diejenigen, die ihre Existenz e rst noch gründen werden. Für die Steuerentlastung auf Unternehmensebene ist die Rechtsform gleichgültig.

Körperschaftsteuer:

Wer sein Unternehmen als Kapitalgesellschaft, also beispielsweise als GmbH oder Aktiengesellschaft, führt, der bezahlt derzeit noch insgesamt 38,65% Steuern auf den Gesellschaftsgewinn. Nach der Unternehmensteuerreform wird diese Belastung auf 29,83% sinken. Die Körperschaftsteuer purzelt von 25% auf 15%.

Einkommensteuer:

Bei Einzel- und Personenunternehmern sowie Freiberuflern ist die Rechnung etwas komplizierter. Sie werden auch in Zukunft 42% (als "Reiche" sogar 45 %) Einkommensteuer "in der Spitze" bezahlen müssen. Nur wer die Gewinne im Unternehmen belässt, darf auf Antrag eine steuerbegünstigte Rücklage bilden, so dass der Steuersatz auf 28,25% fällt. Antragsberechtigt sind alle, die zu mehr als 10% am Gewinn beteiligt sind oder wenn dieser für ihn mehr als 10.000 € beträgt. Wer den so begünstigten Gewinn später entnimmt, muss die Entnahme mit 25% nachversteuern.

Gewerbetreibende könne die von ihnen zu zahlende Gewerbesteuer in einem pauschalen Verfahren auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Der Anrechnungsfaktor soll vom 1,8fachen auf das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags steigen. Diese Steuervergünstigung soll als Ausgleich dafür dienen, dass die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar sein soll.

Gewerbesteuer:

Die bisherige hälftige Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags soll entfallen. Sie soll durch eine 25%ige Hinzurechnung aller Zinsen sowie der (pauschalierten) Zinsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen ersetzt werden. Um kleinere Unternehmen nicht zu belasten, ist dabei ein Freibetrag von 100.000 € vorgesehen.

Die Steuermesszahl von bisher höchstens 5% soll einheitlich für alle Unternehmen auf 3,5% gesenkt werden. Die bisher für Einzelunternehmer und Personengesellschaften geltende Staffelung der Messzahl von 1% bis 5% soll entfallen.

Investitionsanreize durch neue Rücklage:

Kleine und mittelgroße Unternehmen sollen steuerlich durch eine Investitionsrücklage entlastet werden. Unternehmen, deren Betriebsvermögen höchstens 235.000 € beträgt, dürfen 40 % der zukünftigen Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter in eine steuerfreie Rücklage einstellen.

Hinter der "Investitionsrücklage" versteckt sich die auch bislang schon bekannte "Ansparrücklage". Allerdings zeigt sich die Investitionsrücklage in einigen Punkten großzügiger als die "alte" Ansparrücklage: Sie wird in Zukunft nicht mehr nur für neue, sondern für alle beweglichen Wirtschaftsgüter gebildet werden dürfen. Und der bisherige Ansparrücklagen-Höchstbetrag (154.000€) wird auf 200.000€ erhöht. Die geplante Investition muss nicht mehr ganz genau bestimmt werden. Und der Zeitraum des "Ansparens" wurde von zwei auf drei Jahre verlängert.

Die wichtigsten Maßnahmen der "Gegenfinanzierung":

Da die Unternehmensteuerreform nach dem selbst gesteckten Ziel der Regierung nicht mehr als fünf Milliarden € kosten darf, müssen die erwarteten Steuerausfälle in Höhe von geschätzten 30 Milliarden durch andere Maßnahmen finanziert werden. Mit anderen Worten: 25 Milliarden der Steuerentlastung finanzieren die Unternehmen selbst. So wird die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr sein und die degressive AfA abgeschafft werden. Immerhin aber werden Personenunternehmer die Gewerbesteuer auch in Zukunft teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen können.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150 € können ab 2008 sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Bisher lag die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bei 410 €.

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und höchstens 1.000 € netto betragen, müssen(!) übers Jahr in einem Pool "gebündelt" und dann wie ein einziges Wirtschaftsgut mit jeweils 20 % über fünf Jahre hinweg abgeschrieben. Der Pool darf nicht verändert werden, und zwar auch dann nicht, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem Pool ausscheidet. Bei einem Verkauf muss aber der Erlös sofort und in voller Höhe als Ertrag erfasst werden.

Abschaffung der degressiven Abschreibung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Maschinen, Fahrzeuge), die nach dem 31.12.2005 und vor dem 01.01.2008 angeschafft oder hergestellt werden, gilt: Bei diesen Wirtschaftsgütern ist eine degressive Abschreibung bis zum Dreifachen des linearen AfA-Betrags, höchstens 30% der Anschaffungs-/Herstellungskosten, zulässig. Diese Abschreibungssätze sind nach dem bereits geltenden Gesetz bis Ende 2007 befristet. Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll ab 2008 ganz abgeschafft werden.

Zinsschranke

Kapitalgesellschaften können Fremdkapitalzinsen nur noch bis zu 30 % des Gewinns als Betriebsausgaben geltend machen, dürfen aber höhere Zinszahlungen vortragen. Abschreibungen können jetzt mit in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, so dass sich - gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzes - unterm Strich eine Entlastung ergibt. Mittelstandsunternehmen sind von dieser "Zinsschranke" nur dann betroffen, wenn sie ihr Unternehmen mit mehr als 20 Millionen € zu durchschnittlich 5 % Zinsen fremdfinanziert haben, da Sie eine Freigrenze von 1 Million € haben. Grenzüberschreitende Gestaltungen sollen verhindert werden.

Eingeschränkte Abgeltungsteuer ab 2009:

Die neue Abgeltungssteuer (Zinssteuer) gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen und soll ab 1. Januar 2009 gelten. Der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent (plus Solidarzuschlag und Kirchensteuer) wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die bis dahin geltende Spekulationsfrist auf Wertpapiere (private Veräußerungsgeschäfte) und das Halbeinkünfteverfahren für Aktionäre.

Kernpunkte der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009

Betroffen sind alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, entfällt. Dividenden unterliegen dann auch in voller Höhe der neuen Zinssteuer. Ebenfalls gilt dann nicht mehr die Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres. Damit sind auch Kursgewinne generell der Besteuerung zu unterwerfen.

Kursgewinne von Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, bleiben (nach dem bis dahin geltenden Recht) steuerfrei, vorausgesetzt, diese Aktien wurden länger als ein Jahr im Depot geführt. Für Wertpapiere und Fondsanteile, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden, gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Bislang erhebt der Fiskus eine 30 %ige "Zinsabschlagsteuer", die aber nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer ist. Im Rahmen der Steuererklärung werden bis zur Einführung der definitiven Abgeltungssteuer in 2009 die erzielten Zinseinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz unter Anrechnung der 30%igen Zinsabschlagsteuer besteuert.

Lebensversicherungen

Die Erträge aus Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden bei Abschluss ab 2005 zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden. Würde die Abgeltungssteuer auch hier greifen, würden letztlich nur noch 12,5 Prozent der Erträge aus einer Lebensversicherung besteuert werden. Um diese ungewollte Privilegierung zu vermeiden, bleiben Lebensversicherungen von der neuen Abgeltungssteuer ausgeschlossen. Steuerlich bleibt somit bei Lebensversicherungen alles beim Alten. Ausnahme: Ab 2009 unterliegt auch der Verkauf einer Lebensversicherung der Abgeltungsteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestanden hat. Bisher war nur die Kündigung der Lebensversicherung innerhalb von 12 Jahren steuerpflichtig.

Einschränkung der Verlustverrechnung

Bei der Abgeltungssteuer wird die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen mit allen anderen Kapitaleinkünften gestrichen. Damit wird ab 2009 ein Ausgleich nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ermöglicht. Ziel ist es, damit einen weiteren "Einnahmeposten" zur Finanzierung der Unternehmenssteuerreform zu schaffen. Beispiel: Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften dürfen dann nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinseinnahmen wäre danach nicht möglich.

neuer Sparerpauschbetrag

Für private Anleger wird ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 801 Euro eingeführt. Dies entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.