Januar 2007



  1. Entfernungspauschale ab 2007
Vom 01.01.2007 an gilt für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine für viele einschneidende Änderung: Erst ab dem 21. Entfernungskilometer wird eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR je vollen Entfernungskilometer wie Werbungskosten gewährt. Das Bundesfinanzministerium hat dazu auf Folgendes hingewiesen:

  1. Rürup-Renten - verbesserter Sonderausgabenabzug ab 2006
Seitdem das Alterseinkünftegesetz 2005 gilt, wird für die Beiträge zu den Vorsorgeaufwendungen eine Günstigerprüfung zwischen Sonderausgabenabzug nach neuem Recht und den Höchstbeträgen für den Sonderausgabenabzug nach altem Recht durchgeführt.

In der Praxis kommt es in den Anfangsjahren in vielen Fällen zum Sonderausgabenabzug nach neuem Recht.

Um einen Anreiz für den Abschluss so genannter Rürup-Rentenversicherungsverträgen zu bieten, hat der Gesetzgeber die Günstigerprüfung rückwirkend ab 2006 modifiziert: Die Beiträge für den Abschluss einer Rürup-Rentenversicherung wirken sich im Regelfall in Höhe von 62% (2007: 64%) der gezahlten Beiträge steuermindernd aus.

  1. Elektronisches Unternehmensregister - Offenlegung der Jahresabschlüsse
Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co (z. B. GmbH & Co. KG) aller Größenklassen müssen Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2006 beginnen, innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag beim Betreiber des elektronischen Handelsregisters einreichen. Die Prüfungspflicht der Registergerichte entfällt.

Der Betreiber des elektronischen Handelsregisters prüft die eingereichten Jahresabschlussunterlagen auf Werden die offen zu legenden Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht wird (nach einem Androhungsverfahren mit einer 6-Wochen-Frist) ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Vertretungsorgane durchgeführt. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens EUR 2.500 und höchstens EUR 25.000.

  1. Dauerleistungen - Altverträge an neuen Umsatzsteuersatz anpassen!
Bestehende Verträge (sog. Altverträge) über umsatzsteuerpflichtige Dauerleistungen (z.B. Mietverträge), die als Rechnungen anzusehen sind, sind an den ab 01.01.2007 geltenden Steuersatz von 19% anzupassen. Ein infolge der Erhöhung des Steuersatzes geänderter Vertrag muss für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers alle für Rechnungen erforderlichen Pflichtangaben erhalten. Hierzu gehören u. a.: Name, Anschrift, Steuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, Rechnungsnummer (z.B. Wohnungs-/Objektnummer), Datum der Leistungserbringung (separat auszuweisen!), Entgelt, Steuersatz und Umsatzsteuer. Der Leistungszeitraum kann sich aus den Zahlungsbelegen ergeben.